diboFLEX erfüllt die neue RADONSCHUTZVERORDNUNG

diboflex NEWS vom 28.3.2022:

Pressebericht der OÖ Nachrichten vom 26.3.2022

PDF Zeitungsartikel

Mit 1. August dieses Jahres gibt es Änderungen in der Radonschutzverordnung: der Bund schreibt mit 1. August 2022 verpflichtende Radonmessungen am Arbeitsplatz nach der Radonschutzverordnung und dem Strahlenschutzgesetz vor.

Link zur österr. Radonschutzverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011323

Ziel der Verordnung, die bereits im November 2020 in Kraft trat, ist der Schutz von Personen vor Gefahren durch Radon in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden und an Arbeitsplätzen.

In Radonvorsorgebieten sind Vorsorgemaßnahmen für den baulichen Radonschutz zu treffen. Dabei ist auf eine konvektionsdichte Bauweise aller erdberührten Bauteile zu achten. Dazu zählen eine durchgehende Fundamentplatte von mindestens 20 Zentimetern Stärke oder die Ausführung einer sogenannten weißen Wanne. Zusätzlich braucht es Leitungsdurchführungen mit Rohrdurchführungssystemen oder einem Mauerkragen. Eine Radondrainage wird erst erforderlich, wenn die Abdichtung nicht gelingt.

diboFLEX erfüllt die Radonschutzverordnung und wurde auch offiziell vom renommierten Institut für Bauwerksabdichtung (IFB) bzgl. dem Radoneinsatz zertifiziert

KOSTEN: die im Artikel geführten Kosten von EUR 200 liegen weit über dem Kaufpreis einer modernen Rohrdurchführung von diboFLEX!

Hier der Link zum Folder von diboFLEX